NEU: Pandemie H1N1 („Schweinegrippe“) – Informationen für Unternehmen
Als Reaktion auf die Ausbreitung der sog. Schweinegrippe hat die WHO die Stufe 6, die höchste der pandemischen Warnphasen ausgerufen. Damit gilt die Infektionskrankheit als weltweite Seuche.
Eine Pandemiewelle hätte auch Auswirkungen auf Unternehmen: Lieferungen und Dienstleistungen können ausfallen oder kommen verspätet, eigene Produkte können nicht mehr planmäßig ausgeliefert, eigene Leistungen nicht mehr im gewohnten Umfang erbracht werden. Ein besonderes Problem ist das Fortbleiben des Personals vom Arbeitsplatz. Am Höhepunkt der Welle könnte dies einen Großteil der Belegschaft betreffen. Daher sollten sich Unternehmen mit möglichen Auswirkungen einer Pandemie auseinandersetzen.
Durch eine frühzeitige Planung und Kommunikation mit den Mitarbeitern können Unternehmen Einfluss nehmen. Eine solche Planung sollte folgende Fragen aufgreifen und beantworten:
- Welche Betriebsabläufe müssen unter allen Umständen aufrecht erhalten (oder gar gesteigert) werden?
- Welche Produktionsanlagen können nicht ohne Schaden ausgesetzt werden?
- Welche Abläufe können reduziert werden?
- Auf welche kann das Unternehmen während einer Pandemiewelle ganz verzichten?
Anhand dieser Betriebsplanung kann der Personaleinsatz organisiert werden. In die Planung müssen auch Lieferanten und Kunden einbezogen werden, gegenüber diesen bestehen vertragliche Verpflichtungen. Verträge sollten deshalb auch auf „Pandemiefestigkeit“ hin überprüft werden.
Ein wichtiger Planungsfaktor ist die Bedeutung des Betriebs für die Versorgung der Bevölkerung. Zur Einsatzsteuerung gehört ein gutes Kommunikationssystem, das beispielsweise permanent den Beschäftigungsstand abbildet und aktualisiert. Außerdem muss sich das Unternehmen um Verpflegung, medizinische Versorgung und den Transport seiner verbliebenen Mitarbeiter kümmern.
Betriebliche Pandemiepläne sollten in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst werden. Zahlreiche Unternehmen setzen derzeit bereits Maßnahmen ihre Pandemiepläne um. Diese reichen von der Aufstellung von „Hygieneboxen“ zur Desinfektion der Hände in der Kantine, häufigeren Reinigungen von Sanitäranlagen, Ausgabe von Laptops für den Fall notwendiger Heimarbeit bis hin zu der Bevorratung von Medikamenten und Schutzkleidung.
Zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens dient der Nationale Pandemieplan, aber auch die Pandemiepläne der Länder. Weltweit, national und auch in Berlin findet eine kontinuierliche Beurteilung der Lage statt.
Den Unternehmen stehen zahlreiche Informationsquellen zur Verfügung:
das Europäische Zentrum für Infektionsschutz und Prävention,
das Bundesministerium für Inneres, die Weltgesundheitsorganisation und das Pandemie-Wiki

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