Verkaufsoffene Sonntage
Zum einen erlaubt das Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) nach § 3 Abs. 1 das Öffnen der Verkaufsstellen an den vier Adventssonntagen von 13 Uhr bis 20 Uhr.
Darüber hinaus kann die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz nach § 6 Abs. 1 BerlLadÖffG im öffentlichen Interesse ausnahmsweise die Öffnung von Verkaufsstellen an vier Sonn- und Feiertagen durch Allgemeinverfügung zulassen. Am 28. Oktober 2009 gab die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz die beiden Sonntage für das
1. Halbjahr 2010 bekannt (Veröffentlichung erfolgt am 06.11.2009 im Amtsblatt Berlin). Die Veröffentlichung der Termine für die zwei Sonntage im 2. Halbjahr 2010 wird im Juni 2010 erwartet.
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Sonntag, 24.01.2010 |
von 13 bis 20 Uhr |
Anlass: Internationale Grüne Woche Berlin 2010 |
| Sonntag, 21.03.2010 | von 13 bis 20 Uhr |
Anlass: Festtage MaerzMusik 2010 |
Außerdem dürfen nach § 6 Abs. 2 BerlLadÖffG Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse, insbesondere von Firmenjubiläen und Straßenfesten, an jährlich maximal zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen ebenfalls von 13 Uhr bis 20 Uhr öffnen. Diese Öffnung ist durch das Unternehmen lediglich sechs Tage vorher dem zuständigen Bezirksamt formlos schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige ist gebührenfrei. Die bezirklichen Ansprechpartner können dem Dokument 4652 (siehe Downloadbereich) entnommen werden.
Folgende Sonn- und Feiertage sind jedoch von einer Öffnung ausgenommen:
1. Januar, 1. Mai, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie die Feiertage im Dezember.
Stand: November 2009

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