Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank
Gerade in der Startphase ist der Beratungsbedarf von Existenzgründern und jungen Unternehmern sehr hoch. Jedoch haben Jungunternehmen oft nicht die finanziellen Möglichkeiten, einen fachkundigen Berater zu beauftragen. Hier setzt das Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank (KfW) an, welches von der IHK Berlin fachlich als Regionalpartner unterstützt wird.
Um Jungunternehmen die Finanzierung eines Coachings in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zu ermöglichen, können Zuschüsse zu den Kosten gewährt werden. Diese stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union (EU). Ziel dieses Instruments ist es, die Erfolgsaussichten von Jungunternehmen nachhaltig zu erhöhen.
Es gibt zwei Fördervarianten zum Gründercoaching Deutschland:
Die 1. Fördervariante können Unternehmer innerhalb von fünf Jahren nach Gründung beantragen. Die Zuschusshöhe zu den Beratungskosten beträgt in Berlin 50 %.
Die 2. Fördervariante können ehemals Arbeitslose innerhalb von einem Jahr nach Gründung beantragen. Die Zuschusshöhe zu den Beratungskosten beträgt 90 %.
Ein gefördertes Gründercoaching setzt immer eine Coachingempfehlung des Regionalpartners und eine Coachingzusage der KfW Mittelstandsbank voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Wie stelle ich einen Antrag?
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Wer ist mein Regionalpartner?
Welche Themen sind von der Förderung ausgeschlossen?
Weitere umfassende Informationen sowie alle Einzelheiten zur Antragstellung zum Gründercoaching Deutschland finden Sie in unserem Merkblatt unter Downloads.
Coachingleistungen für die Vorgründungsphase werden in Berlin von der zukunft im zentrum GmbH betreut. Informationen zum Programm START: Chance erhalten Sie unter: www.ziz-berlin.de.

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