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Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen

Bild Kudamm öffentliche Plätze

Ansprechpartner:

Sonja Heimeier
Tel.: 030 31510-252
Fax: 030 31510-105

Dokument-Nummer: 24726

Sondernutzungsgebühren im Land Berlin

Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenlandes, die über den öffentlichen Gemeingebrauch hinausgeht, werden im Land Berlin Sondernutzungsgebühren erhoben. Wann und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden, ist in der „Verordnung für die Erhebung von Gebühren für die Sondenutzung öffentlicher Straßen„ (SNGebV) geregelt.   mehr


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