Nach langen Diskussionen trat am 1. Februar 2006 die Novelle der Berliner Bauordnung in Kraft. Das neue Regelwerk hat das Ziel, durch eine wesentliche Entschlackung der Vorschriften die Bauvorhaben in Berlin erheblich zu beschleunigen. Ein Großteil der kleineren Baumaßnahmen bedarf nun keiner Genehmigung mehr. Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren müssen jetzt dem Bauaufsichtsamt nur noch angezeigt werden. Äußert sich das Amt nicht innerhalb von vier Wochen, darf mit dem Bau begonnen werden. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren prüft die Bauaufsicht neben der Vollständigkeit der Unterlagen nur noch die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens.
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