Straßenausbaubeitragsgesetz für Berlin seit 2006 in Kraft
In Berlin gilt jetzt ein neues Straßenausbaubeitragsgesetz. Es regelt die Umlage eines Teils der Kosten für Straßenausbaumaßnahmen auf die Anlieger. Dazu gehören neben Verbesserungen und Erweiterungen vorhandener Straßen auch das Ersetzen von abgenutzten Straßen durch gleichwertige neue. Ausdrücklich ausgenommen sind Instandhaltungsmaßnahmen, die notwendig sind, um eine Straße in gebrauchsfähigem Zustand zu halten.
Die Beiträge sollen eine angemessene Gegenleistung für den besonderen Vorteil sein, den die direkten Anlieger einer Straße durch deren Ausbau vor der Allgemeinheit haben. Zum Umfang der Straßenanlage gehören neben Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen auch Parkflächen, Grünanlagen, Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen. Die umlagefähige Anteile an den Gesamtkosten sind wie die umlagefähigen Straßenbreiten nach Anliegerstraßen, Haupt- erschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen gestaffelt. Beiträge dürfen nur erhoben werden, wenn die Ausbaumaßnahmen für die Funktionsfähigkeit oder Leistungsfähigkeit der Straße erforderlich sind.
Der schlechte Zustand des Berliner Straßennetzes gebietet dringendes Handeln, denn eine funktionstüchtige Straßeninfrastruktur ist für die Zukunft der Berliner Unternehmen lebensnotwenig. Da er aber auf die jahrzehntelange Vernachlässigung der Straßenunterhaltung zurückzuführen ist, dürfen die dadurch eingesparten Kosten jetzt nicht einfach den Anliegern aufgebürdet werden, die mit ihren Erschließungsbeiträgen schon einmal den Bau der Straßen mitfinanziert haben.
Die von uns geforderte Gesetzesfolgenabschätzung zu den finanziellen, gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen wurde nicht durchgeführt. Da die öffentliche Hand in Berlin der größte Grundstückseigentümer ist, wird ein großer Teil der Ausbaubeiträge nur innerhalb der öffentlichen Kassen umverteilt werden. Dagegen ist mit zusätzlichen Kosten für Bürokratie in den Verwaltungen, bei den schon heute überlasteten Gerichten aber auch in den betroffenen Unternehmen zu rechnen.
Angesichts der deutschlandweit höchsten Grundsteuern und anderen überdurch- schnittlichen grundstücksbezogenen Belastungen, wie etwa für Wasser, Abwasser, Energie, Entsorgung und Baugebühren darf der Wirtschafts- und Investitionsstandort Berlin nicht noch durch weitere Abgaben belastet werden. Rund 17% der bebauten Fläche Berlins sind Gewerbe-, Ver- und Entsorgungsflächen. Insbesondere die gewünschte Revitalisierung von Brachflächen wird durch diese zusätzlichen Beiträge noch erschwert,.
Aufgrund der gemeinsamen Stellungnahme der IHK Berlin, der HKW Berlin und des Landesverbandes der freien Immobilien- und Wohnungsunternehmen und der Diskussion in der offiziellen Anhörung war der Gesetzentwurf nachgearbeitet worden. So wurde eine Reduktion der ursprünglich geplanten Anliegeranteile, eine Abgrenzung von Ausbau- zu Erhaltungsmaßnahmen und eine Beschlusspflicht der Bezirksverordnetenversammlung erreicht
Die gemeinsame Stellungnahme der IHK, HWK und des LfW finden Sie unter Downloads.
Stand: Juli 2009

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