Aktuelle Planverfahren
Als "Träger öffentlicher Belange" gibt die IHK Berlin zu jedem Bebauungsplanentwurf gemäß §4, Abs.1 BauGB, sowie jedem Planfeststellungsverfahren und jeder Änderung des Flächennutzungsplans eine Stellungnahme ab und vertritt damit die Interessen der Berliner Wirtschaft. Die dabei geäußerten Bedenken und Anregungen müssen im Abwägungsprozess berücksichtigt werden.Aktuell werden Stellungnahmen zu den nachfolgend aufgeführten Planungsverfahren erarbeitet. Wenn einer dieser Pläne Ihre Interessen berührt oder Sie Hinweise oder Fragen dazu haben, kontaktieren Sie bitte Frau Yvonne Stolzmann.
Aktuelle Bebauungsplanverfahren im Land Brandenburg
Informationen zu den Planungen in den angrenzenden Landkreisen finden Sie auf den Seiten der Brandenburger IHK's über folgende Links:
IHK Potsdam ( Dok.Nr. 2404 )
IHK Cottbus
IHK Ostbrandenburg
Stellungnahme zum B-Plan I-14b Molkenmarkt vom 14.10.2009
Wir unterstützen weiterhin die Intention der Planung, überdimensionierte öffentliche Straßenräume wieder einer baulichen Nutzung zuzuführen und an diesem zentralen Ort im historischen Zentrum Berlins wieder Urbanität zu ermöglichen. Wir erkennen zudem an, dass gegenüber dem Planungsstand von 2006 geringfügige Änderungen bezüglich der Straßenverkehrsflächen durchgeführt wurden, die nun überhaupt erst einen sicheren Verkehrsfluss auf den betreffenden Teilen des neuen Knotenpunktes ermöglichen.
Trotzdem erhalten wir unsere bereits 2006 erhobene und begründete Einwendung gegen die mangelnde verkehrliche Leistungsfähigkeit des geplanten Knotenpunktes auch in Bezug auf den aktuellen B-Plan-Entwurf aufrecht und verweisen zur Begründung auf das nun vorliegende Verkehrsgutachten zum B-Plan.
Das Verkehrsgutachten, das dieser Planung zu Grunde liegt, kommt eindeutig zu dem Schluss, dass weder das heutige noch das im StEP Verkehr prognostizierte Verkehrsaufkommen von dem geplanten Knotenpunkt bewältigt werden kann. So lautet das Ergebnis auf Seite 71:
„Unter Berücksichtigung der derzeit prognostizierten Entwicklung des gesamtstädtischen Verkehrsgeschehens kann keine Variante zur Umsetzung empfohlen werden, da in keiner der Varianten eine ausreichend leistungsfähige Abwicklung des Kfz-Verkehrs gewährleistet ist. So ist in jeder Variante wenigstens einer der betrachteten Knotenpunkte überlastet.“
Dabei ist zu berücksichtigen, dass in dieser zu Grunde gelegten Prognose bereits alle Maßnahmen des StEP Verkehr als umgesetzt vorausgesetzt werden, wie die Verlängerung der Stadtautobahn A100, die Durchbindung der Axel-Springer-Straße, die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung oder die Tramanbindung des Hauptbahnhofs. Deshalb beinhaltet sie in der Hauptrichtung nur noch 75% der heutigen Verkehrbelastung und kann vom geplanten Knotenpunkt im B-Plan-Entwurf trotzdem nicht bewältigt werden.
Um diesen Umstand Rechnung zu tragen, wurde seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Vorgriff auf eine bis heute noch nicht vorliegende Verkehrsprognose für das Jahr 2025 ein um weitere 15% reduziertes Verkehrsaufkommen angenommen und zur Basis der weiteren Berechnungen erklärt. Daran ist zu kritisieren, dass:
- dieses auf unrealistischen Annahmen beruht,
- der Prognosehorizont nicht zum geplanten Bauzeitraum passt,
- mit dem sog. Tangentialen Ableitungskonzept ein großer Teil des Verkehraufkommens lediglich im Vorfeld des Molkemarktes auf andere Innenstadtstraßen gedrängt wird,
- die reduzierende Wirkung der Parkraumbewirtschaftung sowie der Förderung von ÖPNV und Radverkehr nun doppelt eingerechnet wird, da sie in der ursprünglichen Prognose bereits enthalten ist
- die umliegenden Kreuzungen am Alexanderplatz im Modell überstaut werden,
- Die PM10-Grenzwerte laut Gutachten trotzdem an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden
- Zusätzliche Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden trotzdem nötig werden.
Zudem sieht der Entwurf in der Hauptrelation Grunerstraße-Mühlendamm drei parallele Linksabbiegefahrstreifen vor, was nicht den maßgeblichen verkehrstechnischen Regelwerken entspricht.
Dies wird unweigerlich zu dauerhaftem Verkehrstau im Planungsgebiet führen, die Verkehrsverbindung zwischen den Zentrumsbereichen Alexanderplatz, Potsdamer Platz und City-West beeinträchtigen und Verkehr in schützenswerte Bereiche, wie Wohngebiete, den Hackeschen Markt oder die Straße Unter den Linden verdrängen. Davon wird insbesondere auch der Berliner Wirtschaftsverkehr betroffen sein, der kaum Möglichkeiten zur Verlagerung auf andere Verkehrsmittel hat.
Durch die stark verengte und insbesondere abknickende Straßenführung wird sich die Lärm- und Schadstoffbelastung im Straßenraum deutlich erhöhen und Grenzwerte überschreiten, wie das Verkehrsgutachten auf Seite 59 und auf Seite 70:
„An der Grunerstraße und an der Stralauer Straße liegen die PM10-Jahresmittelwerte jedoch über dem Tagesgrenzwert-Äquivalent von 30 μg/m³.“
„Die Realisierung des städtebaulichen Projektes führt dazu, dass die Luftschadstoffbelastung und die Lärmbelastung im Untersuchungsgebiet erheblich ansteigt. In Teilbereichen des Hauptnetzes werden Grenzwerte bzw. Richtwerte überschritten. Hier sind Maßnahmen zur Minderung der Emissionen oder deren Auswirkungen notwendig.“
bestätigt. Die in der B-Plan-Begründung vorgeschlagene Geschwindigkeitsbegrenzung auf den beplanten Hauptverkehrsstraßen wird dies nicht ausgleichen können.
Im vergangenen Jahr hat die IHK Berlin eine Planungsalternative erarbeitet, die zeigt, dass das Ziel des B-Plans auch erreicht werden kann ohne die aus dem vorliegenden Entwurf hervorgehenden drastischen Einschnitte für den Berliner Straßenverkehr. Diesen Entwurfsplanung und die dazugehörige Leistungsfähigkeitsnachweise haben wir Ihnen und der Verkehrsabteilung Ihres Hauses zur Verfügung gestellt und zudem auch öffentlich auf Ihrer Veranstaltung mit der Senatsbaudirektorin diskutiert. Dabei konnten wir alle verkehrstechnischen Argumente, die gegen unseren alternativen Knotenpunktsentwurf vorgebracht wurden, entkräften.
Trotzdem enthält der aktuelle B-Plan-Entwurf nur geringfügige Änderungen an der Straßenverkehrsfläche und keine Erhöhung der Leistungsfähigkeit. Auch die Simulation des Verkehrsflusses, die die Leistungsfähigkeit belegen soll, basiert auf dem angenommenen reduzierten Verkehrsaufkommen und ist deshalb zur Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen des B-Plan-Entwurfs gänzlich ungeeignet.
Deshalb halten wir an unserer Forderung fest, dass die vorliegende Planung im Sinne der Leistungsfähigkeit des Berliner Verkehrsnetzes sowie auch der Lärm- und Schadstoffbelastung im B-Plan-Gebiet zu überarbeiten.
Stand: November 2009

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