Business Immigration Service (BIS)
Gemeinsam mit der Ausländerbehörde hat die IHK Berlin einen neuen Serviceschalter eingerichtet für
- von Berlin Partner GmbH betreute Investoren,
- Unternehmen, die mit ihrem Engagement in besonderer Weise dem Wirtschaftsstandort Berlin dienen,
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Hochqualifizierte, dazu zählen insbesondere
- Wissenschaftlicher mit besonderen fachlichen Kenntnissen,
- Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion sowie
- Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung
- sonstige besonders qualifizierte Beschäftigte global agierender Unternehmen und
- deren Familienangehörige.
Die Berliner Arbeitsagenturen werden unterstützend tätig, indem sie über die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung im vereinfachten Verfahren entscheiden. Das Antragsverfahren wird somit stark beschleunigt.
Es können sowohl Erstanträge als auch Verlängerungen von Aufenthaltstiteln beantragt werden. Die Erteilungen und Verlängerungen werden jeweils mittwochs von 09:00 – 15:00 Uhr nach Terminvereinbarung durch eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde durchgeführt. Darüber hinaus können ausländische Unternehmen das komplette Serviceangebot der IHK täglich während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 08:00 – 17:00 Uhr, freitags 08:00 - 16:00 Uhr) in Anspruch nehmen.
Allgemeine Informationen zum Visum und Erlöschen eines Aufenthaltstitels erhalten Sie hier:
- Allgemeine Informationen zum Visum in deutsch oder in englisch
- Erlöschen eines Aufenthaltstitels in deutsch oder in englisch
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Achtung! EU-Bürger und Ausländer, die einen deutschen Partner haben sowie Ausländer mit dem Passvermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“ dürfen ohne gesonderten Antrag in Deutschland erwerbstätig sein. |
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Kooperationspartner des Business Immigration Service: IHK Berlin, Berlin Partner GmbH, Ausländerbehörde, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Agenturen für Arbeit
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Stand: 23.07.2009

IHK Berlin, Berlin Partner GmbH, Ausländerbehörde, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Agenturen für Arbeit
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