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Jugendschutz in Gaststätten

Ansprechpartner:

Hotline Gewerberecht
Tel.: 030 31510-402
Fax: 030 31510-109

Dokument-Nummer: 20875

Jugendschutz in Gaststätten

Seit dem 1. April 2003 sind das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft. Neben den allgemeinen Regelungen enthalten sie auch zahlreiche Vorschriften, die von Betreibern von Gaststätten zu beachten sind. Unser Merkblatt Jugendschutz in Gaststätten soll einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der gesetzlichen Regelungen vermitteln. Zudem steht ein Muster für den Aushang des Jugendschutzgesetzes zum Download bereit. (Hinweis: Ab 30. Dezember 2008 steht Ihnen hier der neue Aushang ab dem 1. Januar 2009 zum Download zur Verfügung.)  

 

Weiterführende Links

Gesetzestext:

Nützliche Links:

Stand: 03.09.2008



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