Änderungen auf internationaler Ebene
| Rechtsquelle | Gilt ab | Inhalt |
| EU-Dienstleistungsrichtlinie | 28. Dezember 2009 |
Die sog. Dienstleistungsrichtlinie der EU (2006/123/EG) muss bis zum 28.12.2009 in deutsches Recht umgesetzt sein und gelebt werden. Mit dieser Richtlinie will die EU den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr erleichtern und zugleich bürokratische Hemmnisse bei der Aufnahme von Dienstleistungstätigkeiten in anderen Ländern abbauen. Zentraler Aspekt der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Schaffung eines sog. „Einheitlichen Ansprechpartners“ (EA), über den ausländischen Unternehmen alle für die Aufnahme und Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit relevanten Informationen erhalten und alle dafür erforderlichen Verfahren und Formalitäten abwickeln können. Und dies auch auf elektronischem Wege. Im Land Berlin ist der EA bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen eingerichtet worden. Gemeinsam mit der IHK Berlin und den anderen Kooperationspartnern wird der EA in Berlin nicht nur für ausländische Unternehmen Beratungs- und Koordinierungsfunktionen übernehmen, sondern auch Berliner Unternehmen Hilfe bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren bieten (www.ea.berlin.de). |

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