Bestattungsfachwirt/in - Prüfung
Das Selbstverständnis des Bestatters als Dienstleister ist die Basis der Weiterbildung zum Bestattungsfachwirt IHK/ zur Bestattungsfachwirtin IHK. Die früher stark handwerklich geprägte Tätigkeit des Bestatters hat sich zu einer qualifizierten Dienstleistung mit hohem Beratungsanteil entwickelt, bei der zur Organisation der Bestattung, die Betreuung der Hinterbliebenen und zunehmend auch die Beratung der Menschen zur Vorsorge für den eigenen Todesfall treten. Das schließt die Beratung zum Testament und zur finanziellen Vorsorge mit ein. Gleichzeitig zwingt wachsender Wettbewerb in diesem stark mittelständisch geprägten Bereich auch zur professionellen Vermarktung der Dienstleistungen, was umfassendes kaufmännisches Fach- und Führungswissen erfordert. Die Erfahrung in der Bestattungsbranche und die Kenntnis betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und gesamtwirtschaftlicher Vorgänge öffnen dem Bestattungsfachwirt die Möglichkeit der Führung eines eigene Unternehmens sowie Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten in der Leitung von Filialen, der kaufmännischen Verwaltung oder als Assistent der Geschäftsführung in größeren Filialunternehmen.
Die Prüfung setzt sich aus zwei Prüfungsteilen zusammen: dem wirtschaftsbezogenen Teil (Dienstleistungsfachwirt) und dem handlungsspezifischen Teil (Bestattungsfachwirt).
Prüfungstermine in Berlin:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Herbstprüfung 2010: 21.10.2010
Frühjahrsprüfung 2011: 15.03.2011
Handlungsspezifische Qualifikationen
Termine auf Anfrage
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss auf den Anmeldeformularen.
Häufig gestellte Fragen:
1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
2. Wer prüft mich?
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
5. Wie läuft die Prüfung ab?
6. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
7. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
8. Was kostet mich die Prüfung?
9. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle“ für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Bestattungsfachwirt/-in“ ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Berlin
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.
3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung § 2 geregelt. Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) formlos an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular zur Prüfung an und fügen Sie Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie sowie einen tabellarischen Lebenslauf) bei.
Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung den Anmeldeschluss. Mit dem Anmeldeschluss beginnt das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben), so dass eine spätere Anmeldung für den betreffenden Prüfungstermin nicht mehr möglich ist.
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Dieser Prüfungsteil kann im Rahmen jeder anderen Fachwirteprüfung abgelegt werden, die über einen identischen Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ verfügt (Bahn-, Tourismusfachwirt, Fachwirt im Gastgewerbe, im Sozial- und Gesundheitswesen, Küchenmeister) – auch vor einer anderen IHK.
Handlungsspezifische Qualifikation
- Mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zum Prüfungsort.
- Ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
- Mit gleicher Post erhalten Sie die Einladung zur mündlichen Prüfung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Diese Einladung erfolgt mindestens 14 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin. Die mündliche Prüfung wird als Gruppenprüfung durchgeführt und dauert je Teilnehmer in der Regel nicht länger als 20 Minuten. Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Gesamtergebnis Ihrer Prüfung bekannt.
- Abschließend erhalten Sie, sofern Sie die Prüfung bestanden haben, Ihr Prüfungszeugnis und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
6. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.
7. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.
8. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird zum Beginn eines Prüfungsverfahrens erhoben undsich auf den jeweiligen Prüfungsteil. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHKBerlin und beträgt z.Zt. für die wirtschaftsbezogene Qualifikation 250,00 € und für die handlungsspezifische Qualifikation 350,00 €. Werden Sie im Rahmen einer Wiederholungsprüfung von einem erheblichen Teil der Prüfungsleistungen befreit, wird eine anteilige Prüfungsgebühr erhoben.
9. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unser Mitarbeiter Georg Klein unter der Tel.-Nr. 030 / 31510-811 oder per e-Mail: kln@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 07/2009

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