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Europa 2010

Ansprechpartner:

Sabine de Günther
Tel.: 030 31510-831
Fax: 030 31510-172

Dokument-Nummer: 53049

Bologna- und Kopenhagen-Prozess

Bologna-Prozess

Obwohl die Bologna-Erklärung schon 1999 unterschrieben wurde von Vertretern aus 29 europäischen Ländern, gilt sie als Instrument der im Jahr 2000 verabschiedeten Lissabon-Strategie. Es handelt sich beim Bologna-Prozess um eine Initiative, die das europäische Hochschulwesen vergleichbar machen soll.
Es werden drei Hauptziele verfolgt:

  • Förderung von Mobilität,
  • Förderung internationaler Wettbewerbsfähigkeit und
  • Förderung von Beschäftigungsfähigkeit.

In diesem Rahmen sollte ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement), geschaffen werden. Auch die Umstellung auf das zweistufige System der Studienabschlüsse (konsekutive Studiengänge, undergraduate/graduate) Bachelor/Master ist als Maßnahme des Bologna-Prozesses zu sehen.

Eines der wichtigsten Instrumente des Bologna-Prozesses ist das ECTS, die Einführung des Leistungspunktesystems für das Hochschulwesen. (àLink: ECTS)
Des Weiteren hat der Bologna-Prozess die Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen (nicht nur räumliche, sondern auch kulturelle Kompetenzen und Mobilität) zum Ziel. Gefördert werden sollen auch die europäische Zusammenarbeit bei der Qualitätsentwicklung, die europäische Dimension bei der Hochschulausbildung und das lebenslange bzw. lebensbegleitende Lernen. Studenten sollen an Initiativen und Entscheidungen auf allen Ebenen aktiv mitwirken.

Der europäische Hochschulraum soll dabei nicht nur attraktiver werden, sondern auch mit dem europäischen Forschungsraum besser verzahnt werden. In regelmäßigen Nachkonferenzen können diese Ziele bekräftigt werden oder neue Zielsetzungen hinzugefügt werden.

Kopenhagen-Prozess

In Anlehnung an den Bologna-Prozess zur Europäisierung der Hochschulbildung wurde auf einer Konferenz der europäischen Bildungsminister 2002 der Kopenhagen-Prozess beschlossen. Die übergeordneten Forderungen der Bildungsminister im Maastricht-Kommuniqué sind:

  • Die berufliche Bildung in Europa muss attraktiver werden.
  • Die berufliche Bildung muss mit dem Arbeitsmarkt stärker verknüpft werden.
  • Die Durchlässigkeit zum Hochschulbereich muss stärker werden.
  • In der Kopenhagen-Deklaration sind daher konkrete Themenfelder und Umsetzungsschritte definiert:
    - Steigerung der Transparenz für berufsqualifizierende Abschlüsse im nationalen System
    - Schaffung gemeinsamer Instrumente zur Qualitätssicherung
    - Validierung informell erworbener Qualifikationen
    - Schaffung eines europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)
    - Einführung eines Leistungspunktesystems für die berufliche Bildung (ECVET), mit dem auch Teilqualifikationen nutzbar gemacht werden.

Stand 14.04.2009



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