Bologna- und Kopenhagen-Prozess
Bologna-ProzessObwohl die Bologna-Erklärung schon 1999 unterschrieben wurde von Vertretern
aus 29 europäischen Ländern, gilt sie als Instrument der im Jahr 2000
verabschiedeten Lissabon-Strategie. Es handelt sich beim Bologna-Prozess um
eine Initiative, die das europäische Hochschulwesen vergleichbar machen
soll.
Es werden drei Hauptziele verfolgt:
- Förderung von Mobilität,
- Förderung internationaler Wettbewerbsfähigkeit und
- Förderung von Beschäftigungsfähigkeit.
In diesem Rahmen sollte ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement), geschaffen werden. Auch die Umstellung auf das zweistufige System der Studienabschlüsse (konsekutive Studiengänge, undergraduate/graduate) Bachelor/Master ist als Maßnahme des Bologna-Prozesses zu sehen.
Eines der wichtigsten Instrumente des Bologna-Prozesses ist das ECTS, die Einführung
des Leistungspunktesystems für das Hochschulwesen. (àLink: ECTS)
Des Weiteren hat der Bologna-Prozess die Förderung der Mobilität durch
Beseitigung von Mobilitätshemmnissen (nicht nur räumliche, sondern
auch kulturelle Kompetenzen und Mobilität) zum Ziel. Gefördert werden
sollen auch die europäische Zusammenarbeit bei der Qualitätsentwicklung,
die europäische Dimension bei der Hochschulausbildung und das lebenslange
bzw. lebensbegleitende Lernen. Studenten sollen an Initiativen und Entscheidungen
auf allen Ebenen aktiv mitwirken.
Der europäische Hochschulraum soll dabei nicht nur attraktiver werden, sondern auch mit dem europäischen Forschungsraum besser verzahnt werden. In regelmäßigen Nachkonferenzen können diese Ziele bekräftigt werden oder neue Zielsetzungen hinzugefügt werden.
Kopenhagen-Prozess
In Anlehnung an den Bologna-Prozess zur Europäisierung der Hochschulbildung wurde auf einer Konferenz der europäischen Bildungsminister 2002 der Kopenhagen-Prozess beschlossen. Die übergeordneten Forderungen der Bildungsminister im Maastricht-Kommuniqué sind:
- Die berufliche Bildung in Europa muss attraktiver werden.
- Die berufliche Bildung muss mit dem Arbeitsmarkt stärker verknüpft werden.
- Die Durchlässigkeit zum Hochschulbereich muss stärker werden.
- In der Kopenhagen-Deklaration sind daher konkrete Themenfelder und Umsetzungsschritte
definiert:
- Steigerung der Transparenz für berufsqualifizierende Abschlüsse im nationalen System
- Schaffung gemeinsamer Instrumente zur Qualitätssicherung
- Validierung informell erworbener Qualifikationen
- Schaffung eines europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)
- Einführung eines Leistungspunktesystems für die berufliche Bildung (ECVET), mit dem auch Teilqualifikationen nutzbar gemacht werden.
Stand 14.04.2009

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